Finanzielle Bezuschussung von Einzelvorhaben bei der Förderung von Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes außerhalb von NSG. Anträge können formlos gestellt werden, gefördert werden können natürliche und juristische Personen
Übersichtsdarstellung der Förderprogramme für den Biotop- und Artenschutz in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz und der kreisfreien Stadt Neubrandenburg
Zielstellung des Pflege- und Entwicklungskonzept für das NSG -Hauptmannsberg- ist es, den Bestand an erhaltenen Trocken- und Magerrasenstandorten zu erhalten.