Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
TT-SIB® ist eine Straßen-Informations-Bank (SIB) auf Grundlage der Anweisung Straßendatenbank (ASB) Wesentliches Merkmal ist die Verarbeitung von vermessungstechnischen Daten nach einem objektorientierten Prinzip und deren Visualisierung in einem geografischen Informationssystem.
Die TT-SIB® ermöglicht ein maßnahmenorientiertes Arbeiten mit allen Objektklassen, Stammdaten und der Geographie.
Hier finden Sie die Artikel aus den halbjährlich erscheinenden GDI-LSA Newslettern. Diese informieren über aktuelle Themen der Geodateninfrastruktur des Landes und Neuigkeiten im Bereich INSPIRE und GDI-DE. Für den direkten Bezug weiterer Ausgaben per E-Mail nehmen wir Sie auch gerne in unseren Verteiler auf. Sie erreichen uns über das Kontaktformular (https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/kontaktformular.html).
Informationssystem Altbergbau Erze und Spate zur Dokumentation aller verfügbaren Informationen des Altbergbaus
Inhalt: Fachinformationen zu Altbergbauobjekten Erz- und Spatbergbau, Sachdaten zur bergbaulichen Nutzung, Rissdatenbank, DB Vorkommnisse/Schriftgut/Gutachten verwendete Standards: Accessdatenbank, Geometriedaten Formen: Informationssystem
Als Landesumweltportal (auch als LUPO abgekürzt) wird ein zentrales Instrument bezeichnet, mit dem das Umweltwissen einer Landesverwaltung und die Umweltdaten eines Bundeslandes im Internet zusammengeführt und für die Öffentlichkeit recherchierbar gemacht werden. Die Einführung von Landesumweltportalen ist ein wichtiger Schritt, um gesetzliche Vorgaben (z. B. Umweltinformationsgesetze) zu erfüllen, mit denen Behörden in Europa verpflichtet werden, Umweltinformationen aktiv zu verbreiten und für die Öffentlichkeit einfach zugänglich zu machen.