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Geodatensatz
• Die gesetzlich geschützten Biotope sind in § 20 des Naturschutzausführungs-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V festgelegt.
• Die gesetzlich geschützten Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst.
Internetlink: http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf
• Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2).
Internetlink: http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf
• Die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt seit 1996 durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG); mit der Gelände-kartierung werden Planungsbüros beauftragt.
• Die Kartierung orientiert sich am Blattschnitt der TK 10 AV. In den ersten Jahren der Kartierung wurden oft nur die Teile eines TK 10-Kartenblattes kartiert, die zu einem schwerpunktmäßig bearbeiteten Landkreis gehören. Auch Biosphärenreservate und Nationalparke sowie einzelne Truppenübungs¬plätze wurden zunächst nicht mit kartiert.
• Mit der Kartierung des Müritz-Nationalparks wurde die flächendeckende, landesweite Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope im Jahr 2011 abgeschlossen.
• Das Shapefile enthält die Kartiergebiete differenziert nach dem Kartierungsjahr.
• Da unterschiedlich georeferenzierte Blattschnittübersichten sowie unter-schiedlich genaue Stände von Landkreisgrenzen verwendet wurden, ist mit einer Unschärfe von mind. 50 m zu rechnen.
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