Waldgebiete bilden als unveränderliche flächendeckende Territorialgliederung im Land Brandenburg die oberste Ebene der Waldortadresse. Sie sind in ihrer naturräumlichen Ausstattung sowie in der forstlichen und kulturhistorischen Entwicklung weitgehend homogen. Waldgebiete lehnen sich in ihrer Abgrenzung an historische und landschaftliche Gebietsgliederungen an, sind aber nicht zwangsläufig mit diesen identisch. Die Bezeichnungen der Waldgebiete orientieren sich an regionalen Besonderheiten. Waldgebiete sind unabhängig von der Hoheits- und Betriebsstruktur.
Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 29.01.2014 3)
Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 29.01.2014 3)
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 07.08.1997
Sofern die Friedhofssatzung die Waldeigenschaft auf dem Gesamt- oder Teilareal nicht überlagert, handelt es sich dabei weiterhin um eine Waldfläche, die dann als Bestattungswald kartiert ist. In einem Bestattungswald bleiben Schutz- und Erholungsfunktion erhalten. Das freie Waldbetretungsrecht nach §15 LWaldG wird nicht eingeschränkt.
Beschluss Nr. X - 5 -10/62 des Rates des Bezirkes Neubrandenburg mit Wirkung vom 15.04.1962, zuletzt geändert mit der Entscheidung über die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Brohmer Berge" der Regionalverwaltungsbehörde Neubrandenburg vom 30.10.1990