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Lärmkartierung Saarland 4. Runde (2022)
§ 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten. Nach den ersten drei Stufen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 waren bis zum 30. November 2022 die Lärmkarten der 4. Stufe zu überprüfen und zu überarbeiten. Als Hauptlärmquellen nennt § 47b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
Ballungsräume > 100.000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeugen jährlich
Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Zügen jährlich
Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich
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