Aktualität der Daten:
seit 01.01.1995 , gegenwärtige Aktualität unklar
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes.
Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der Firma Lütcke & Wulff erfolgen.
Mit Erlass der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von Kommunalem Abwasser (91/271/EWG) haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen für Maßnahmen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. In der Richtlinie werden Anforderungen bezüglich der Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen, Überwachungsverfahren und der zeitliche Rahmen für den Ausbau von abwassertechnischen Anlagen gestellt. Darüber hinaus ist nach Artikel 16 alle 2 Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwassersituation zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Lagebericht informiert über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und die Entsorgung von Klärschlamm für den Berichtszeitraum 2021 - 2022.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2010 , gegenwärtige Aktualität unklar
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger).
Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der Firma Lütcke & Wulff erfolgen.
Hamburger Beteiligungsbericht. Überblick über die Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg an rechtlich selbständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts.
Der Hamburger Haushalt - Übersicht der Haushaltspläne der FHH. Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts. Haushaltspläne werden vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beraten und beschlossen. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr, aber seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalte).