Das vorliegende Kartierverfahren wurde vom Landesamt für Umwelt Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Eberswalde speziell für Moore im Wald entwickelt. Ziel des Verfahrens ist es, den Forst- und Umweltbehörden eine umfassende Bewertung des Zustandes und der Entwicklungspotenziale eines Moores zu ermöglichen. Aus den Ergebnissen können dann Ableitungen für aktive Schutzmaßnahmen und Maßnahmenschwerpunkte getroffen werden.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Der vorliegende Bericht beinhaltet Beiträge des Landes Brandenburg zu den 2. Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder für den Zeitraum 2016 - 2021
Mit der Veröffentlichung der ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme im Jahr 2009 begann der erste jeweils 6-jährige Bewirtschaftungszeitraum. (siehe Verweis)
Im aktuellen Bewirtschaftungszeitraum wird der nächste Bewirtschaftungszeitraum vorbereitet. Dafür wurden die Bestandsaufnahme überprüft und ggf. aktualisiert und darauf aufbauend die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme angepasst.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Hamburger Beteiligungsbericht. Überblick über die Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg an rechtlich selbständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts.