Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Environmental Monitoring Facilities gibt einen Überblick über die Standorte zu den Messstellen der Boden-Dauerbeobachtungsflächen im Land Brandenburg.
Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Überwachung von Veränderungen des Zustandes und der Funktionen des Bodens im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes bzw. weiterer untergesetzlicher Regelwerke. Ziele der Bodendauerbeobachtung sowohl brandenburgspezifisch als auch bundesweit sind die Erfassung des aktuellen Zustandes der Böden, die langfristige Überwachung von Bodenveränderungen und die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung der Böden. Als Sachdaten sind neben der Bezeichnung der Bodendauerbeobachtungsfläche auch Angaben zur Nutzungsart, der naturräumlichen Haupt-Einheitsgruppe, dem Bodenausgangsgestein, dem Bodentyp, der Bodenart des Oberbodens sowie der Kategorie für deren Auswahl hinterlegt.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Environmental Monitoring Facilities (D2.8.III.7_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor.Der WFS beinhaltet die folgenden FeatureTypes: - Umweltüberwachungseinrichtung (ef:EnvironmentalMonitoringFacility) mit Angabe des Erhebungszwecks (PurposeOfCollectionValue) und des beobachteten Mediums (MediaValue) - Umweltüberwachungsnetzwerk (ef:EnvironmentalMonitoringNetwork) mit Angabe des Erhebungszwecks (PurposeOfCollectionValue) und des beobachteten Mediums (MediaValue).
Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Environmental Monitoring Facilities gibt einen Überblick über die Standorte zu den Messstellen der Boden-Dauerbeobachtungsflächen im Land Brandenburg.
Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Überwachung von Veränderungen des Zustandes und der Funktionen des Bodens im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes bzw. weiterer untergesetzlicher Regelwerke. Ziele der Bodendauerbeobachtung sowohl brandenburgspezifisch als auch bundesweit sind die Erfassung des aktuellen Zustandes der Böden, die langfristige Überwachung von Bodenveränderungen und die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung der Böden. Als Sachdaten sind neben der Bezeichnung der Bodendauerbeobachtungsfläche auch Angaben zur Nutzungsart, der naturräumlichen Haupt-Einheitsgruppe, dem Bodenausgangsgestein, dem Bodentyp, der Bodenart des Oberbodens sowie der Kategorie für deren Auswahl hinterlegt.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Environmental Monitoring Facilities (D2.8.III.7_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet die folgenden Layer: - EF.EnvironmentalMonitoringFacilites: individuelle Messstellenstandorte der Boden-Dauerbeobachtung - EF.EnvironmentalMonitoringNetwork: aggregierte Messstellenstandorte der Boden-Dauerbeobachtung als ein Netzwerk auf Ebene des Bundeslandes. Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) regelt: die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Saarländischen Bodenschutzgesetz wahrnehmen, Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten, das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung, die Bestätigung der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Länder der Bundesrepublik nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes.
Die Befugnis zur Führung eines Bodeninformationssystems in Hamburg leitet sich aus § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ab. In diesem Paragrafen ist auch geregelt welche Daten Teil des Bodeninformationssystems sein sollen. Dazu zählen z.B. Daten über Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen aber auch über die Art, Beschaffenheit und Versiegelung von Böden. Der Katalog in § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ist nicht abschließend, so dass auch Informationen, die über die in § 5 genannten Daten hinausgehen, gespeichert werden dürfen. Für die Daten gilt nach § 5 Abs. 3 Hamburger Bodenschutzgesetz eine dauerhafte Aufbewahrungspflicht.
Es handelt sich insgesamt um Daten, die zur Erledigung der Aufgaben aus den BBodSchG und HmbBodSchG dienlich sind, wie z.B. Daten zur Beurteilung der Risiken von Böden.
Aktualität der Daten:
seit 31.12.1973 , gegenwärtige Aktualität unklar
Bodenwerte, nach gezahlten Kaufpreisen flächendeckend für Hamburg, vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt, seit 1973 auch in digitaler Form; im Internet unter "www.geoportal-hamburg.de/boris".
Das Objekt Bodenlehrpfade enthält die Informationen über die 4 Bodenlehrpfade in Hamburg. Harburg, Wohldorf, Boberg und Bille-Siedlung Layer: Bodenlehrpfad_Wege Layer: Bodenlehrpfad_Tafeln