Generelle Regionalplanerische Orientierung Ziele/Grundsätze und Schwerpunktsetzung im für den Bereich Boden (Bodenfunktionen, Bodennutzung und Erosionsschutz, Bodenversiegelung und Baumaßnahmen, stoffliche Bodenbelastung).
Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) regelt: die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Saarländischen Bodenschutzgesetz wahrnehmen, Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten, das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung, die Bestätigung der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Länder der Bundesrepublik nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), der SaarForst Landesbetrieb sowie sonstige Forschungseinrichtung werden während der nächsten Jahren eine Erhebung des Zustandes der saarländischen Waldböden durchführen.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten im Saarland (VSU Boden und Altlasten) zuständig.
Näheres über die Zulassungsverfahren erfahren Sie hier für
Seit Juni 2002 ist das Saarländische Bodenschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz nimmt die den Ländern eröffneten Kompetenzen wahr, in Form von landesrechtlichen Ausführungs- und Ergänzungsbestimmungen. Das Gesetz regelt unter anderem: die Verpflichtung für alle öffentlichen Stellen, bei Baumaßnahmen die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen, die Wiederbelebung ehemals genutzter Flächen vor Inanspruchnahme neuer Flächen, die Erfassung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen in einem Kataster sowie die Einrichtung eines Bodeninformationssystems und einer Bodenprobenbank.
Im Jahr 2000 hat das Umweltministerium die Mittel für die Aktion Wasserzeichen von fünf auf zehn Millionen Euro pro Jahr verdoppelt. Damit werden - über den Umweg von Förderprogrammen, die die Gemeinden mit Fördergeldern der Aktion auflegen können - gezielt Entsiegelungsmaßnahmen, aber auch Dachbegrünung und der Bau von Zisternen, gefördert. Über die Hälfte der 52 Städte und Gemeinden des Saarlandes hat lokale Förderprogramme aufgelegt. Bislang hat das Land mit 48,5 Millionen Euro in 48 Kommunen die Entflechtung von Regenwasser gefördert (Gesamtvolumen 135 Millionen Euro). Die Förderung durch Einnahmen aus der Abwasserabgabe wird fortgesetzt.
Titel: "Historische Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen des Altbergbaus im Raum Ehrenfriedersdorf und Geyer"
Ausgehend von der Problematik hoher großflächiger Bodenbelastungen durch Arsen wurden nach einer formalen Erstbewertung von 109 Objekten 59 historische Erkundungen von Altstandorten und Altablagerungen des früheren Bergbaus im Revier Ehrenfriedersdorf und Geyer durchgeführt, auf deren Grundlage eine Entscheidung über weitere Erkundungen nach Sächsischer Altlastenmethodik zu treffen waren. Aus detaillierten Informationen über die Historie von Bergbau und Hüttenindustrie wird ein umfassender Überblick über die montan-anthropogenen Einflüsse auf die Bodenbeschaffenheit im Raum Ehrenfriedersdorf-Geyer gegeben.