Organisationseinheit
Die Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege ist zuständig
- als Fachbehörde für Naturschutz
- Verwaltung der NSG
- Verwaltung von Fördermitteln für den Allenschutz, Arten- u. Biotopschutz, naturschutzgerechtes Dorf
Grünlandextensivierung
- Beteiligung an Planungsverfahren, denen ein Raumordnungsverfahren vorangeht oder die dem UVPG
unterliegen
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