Verordnung über das Naturschutzgebiet "Damerower Wald, Schlepkower Wald und Jagenbruch" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11.06.2013
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 29.01.2014 3)
Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 29.01.2014 3)
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 07.08.1997
Beschluss Nr. X - 5 -10/62 des Rates des Bezirkes Neubrandenburg mit Wirkung vom 15.04.1962, zuletzt geändert mit der Entscheidung über die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Brohmer Berge" der Regionalverwaltungsbehörde Neubrandenburg vom 30.10.1990
Schulrecht Hamburg ist eine umfangreiche schulverwaltungsrechtliche Vorschriftensammlung für die Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese umfasst Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvorschriften und Rundschreiben.