Darstellung der Standorte der Projekte (investive Maßnahmen) im Arten- und Biotopschutz, die über die Richtlinie "integrierte ländliche Entwicklung, Teil: natürliches Erbe" im Zeitraum 2007-2013 gefördert wurden. Als Grundlage diente die Beschreibung der Lage der Maßnahme in den Stellungnahmen der Naturschutzreferate der Regionalabteilungen sowie der Abteilung Großschutzgebiete, Regionalentwicklung des LUGV im Förderzeitraum 2007-2013. Die Genauigkeit der Lagebeschreibung variiert je nach Stellungnahme von genau (Adresse, Angabe von Flur/Flurstück, Ortsname) bis sehr ungenau (Lage im BR Spreewald). Kriterien der Vorortung sind dem Feld "Bemerkung" zu entnehmen.
Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.
Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf
Im Norden des Landes Brandenburg befindet sich einer der letzten großen nährstoffarmen Klarwasserseen Norddeutschlands: der Stechlinsee. Inmitten uralter Laubwälder hat er über Jahrhunderte seine Wasserqualität bewahrt. Zahlreiche naturnahe Gewässer, Moore und Moorwälder in der Umgebung verbinden sich mit dem Stechlinsee zu einer einmaligen Landschaft. Seit den 1950er Jahren wurde jedoch in die Dynamik und bisher unveränderte Hydrologie des Gebietes eingegriffen. Durch Aktivitäten wie Nährstoffeintrag, Änderungen des Wasserhaushaltes, Fischzucht, frühere Forstwirtschaft, Wehre und andere Hindernisse in Bächen, welche die komplexen Beziehungen zwischen den kristallklaren Seen, die Sümpfe und Wälder störten, führten zu der Befürchtung, dass der See sein einzigartigen oligotrophen Charakter verlieren würde. Dennoch sind der Stechlinsee und das umliegende Gebiet noch immer eine der wichtigsten oligotrophen Landschaften Mitteleuropas. Die breite Vielfalt der Feuchtgebiete, intakten Wäldern und Klarwasserseen stellen für viele Arten, die in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich der Schreiadler (Aquila pomarina), die Rohrdommel (Botaurus stellaris) und der Eremit (Osmoderma), aufgeführt sind, einen Lebensraum dar. Mit dem EU-Life Projekt möchten die EU und das Land Brandenburg diese vom Wasser geprägte Naturlandschaft erhalten.