Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, jedoch aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften oder aus anderen Gründen nicht bewirtschaftbar.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2018 , gegenwärtig aktuell
Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2018 , gegenwärtig aktuell
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen, als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden.
Wald auf erosionsgefährdeten Standorten, dessen Boden je nach Standortmerkmalen zu wasserbedingter Erosion und Bodenbewegung neigt. Der Bodenschutzwald dient hier dem Schutz des Standortes sowie benachbarter Flächen vor Wassererosion, Rutschungen und Bodenkriechen.
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Arboreten dienen der Sicherung und Erhaltung des genetischen Potenzials heimischer und eingebürgerter Baum- und Straucharten. Als dendrologische Sammlung stehen sie der Lehre, Forschung und dem Selbststudium zur Verfügung.
Der Wald dient der Bevölkerung zur Förderung ihrer Gesundheit, Leistungsfähigkeit und ihres Wohlbefindens. Die besondere Bedeutung von Wald mit Erholungsfunktion zeigt sich in der auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende.
Wälder mit historischen Waldbewirtschaftungsformen sind als Niederwald, Mittelwald, Hutewald oder ähnliche historische Nutzungsarten überliefert und werden aus wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturhistorischen Gründen als solche erhalten. Der Wald dient dem Erhalt oder der Fortführung von Beispielen historischer Waldbewirtschaftungsformen.
Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen.