Im Pegelportal Brandenburg werden die durch das LfU erhobenen hydrologischen Daten von Brandenburger Gewässern mit hoher zeitlicher Auflösung und Aktualität präsentiert. Mit dem Softwaresystem WISKI wurde eine zentrale Datenhaltung als Basis für das hydrologische Auskunftssystem eingeführt.
Das Pegelportal informiert über die Hochwassersituation in den Flussgebieten. Darüber hinaus werden hydrologische Messwerte (Wasserstand, Durchfluss), Stammdaten und statistische Kennwerte bereitgestellt. In der Karte werden die Flussgebiete einschließlich der Hochwassermeldepegel des Landes Brandenburg dargestellt. Für mehr Informationen können weitere Themen aktiviert oder die interaktiven Möglichkeiten in der Karte genutzt werden. Im Normalfall sind Hochwassermeldepegel Grün sowie Flussabschnitte Blau und zeigen an, dass kein Hochwasser vorliegt. Ist ein Flussabschnitt Gelb markiert, liegt eine Warnung oder Information vor. Die betroffenen Hochwassermeldepegel sind bei Überschreitung von Alarmstufen in Gelb, Orange, Rot oder Violett gefärbt.
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in:
- PF.AgricultureForestryAndFishing: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (NACE-Kategorie "A") - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACEKategorie "E") - PF.Construction: Baugewerbe/Bau (NACE-Kategorie "F") - PF.WholesaleAndRetailTradeRepairOfMotorVehiclesAndMotocycles: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE-Kategorie "G") - PF.TransportationAndStorage: Verkehr und Lagerei (NACE-Kategorie "H") - PF.AdministrativeAndSupportServiceActivities: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "N") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S")
Das erste vorbereitende Projekt zur Deichrückverlegung bei Lenzen war ein EU-LIFE-Projekt, Träger war der damalige Naturpark "Elbtalaue", der Vorläufer der heutigen Biosphärenreservatsverwaltung. Die Idee, am sogenannten "Bösen Ort", einer Stromenge, an der die Elbe eine Biegung von fast 90 Grad beschreibt, eine Deichrückverlegung zu initiieren, hatten Schiffer und Wasserbauer schon im 19. Jahrhundert. Zu groß waren die jährlichen Schäden durch Eishochwasser an dieser Stelle.
Das Life-Projekt erweiterte diese Idee. Jetzt sollten Deichrückverlegung und Auenrenaturierung miteinander verbunden werden. Neben der Rückverlegung des Deiches ist zentrales Ziel des Projektes eine naturnahe Auenlandschaft in dem ausgedeichten Areal zu entwickeln. Insbesondere die am brandenburgischen Elbabschnitt fast vollständig verschwundenen Auenwälder sollten neuen Lebensraum erhalten. Im Rahmen des EU-Life-Projekts wurden Flächen im potenziellen Rückdeichungsgebiet erworben und in den Besitz des Landes Brandenburg überführt, erste Auwaldpflanzungen wurden angelegt. Dadurch war es in dem sich anschließenden Bodenordnungsverfahren möglich, die Eigentumsflächen des Landes vollständig in das Gebiet der Deichrückverlegung zu tauschen.
Für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einschließlich aller Biotope, die von der GSGGrenze geschnitten werden.
Der PEP gliederte sich in Vorstudie und Hauptstudie. Die Vorstudie liegt seit März 2008 vor. Sie beinhaltet Gebietschrakteristik, Leitbilder, Beeinträchtigungen sowie Gefährdungen und Ziele. Weiterhin beschreibt sie den Bearbeitungsbedarf für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erstellenden Managementpläne werden gesondert ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP eingearbeitet.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Nuthe-Nieplitz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Innerhalb des Naturparks befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden, welche in den PEP integriert werden. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ausschreibung der Managementplanung in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten erfolgt gesondert.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein.
Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt.
Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.
Für den Naturpark Westhavelland (Flächengröße: 129.369 ha) ist gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufzustellen. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Westhavelland einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Innerhalb der GSG befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden. Diese werden in die Pflege- und Entwicklungsplanung integriert. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP ausgewertet und eingearbeitet.
Im Naturpark Westhavelland wird z. Z. das Gewässerrandstreifenprojekt: "Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf" (in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt) bearbeitet. Die Ergebnisse des Projektes werden in dem Pflege- und Entwicklungsplan integriert.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor.
Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems
Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft ist das südlichste und schon an der Grenze zu Sachsen gelegene Großschutzgebiet des Landes Brandenburg. Der Naturpark umfasst eine Fläche von ca. 484 Quadratkilometern und liegt in Brandenburgs ältester Landschaft, der Altmöranenlandschaft. Zum überwiegenden Teil (95%) befindet sich die Fläche des Naturparks im Landkreis Elbe-Elster und ragt im Südosten bis in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Städte Wahrenbrück, Bad Liebenwerda, Lauchhammer und Doberlug-Kirchhain umgeben das ansonsten dünn besiedelte Gebiet.
Durch das "Schürfen nach dem Schwarzen Gold" wurden in den letzten hundert Jahren Kulturlandschaften von teilweise bizarrem Aussehen geschaffen. An vielen Orten entstanden wertvolle Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. In den Bereichen, wo Tagebaurestgewässer saniert wurden, findet der Besucher heute reizvolle Naherholungsgebiete. "Kernstück" des Naturparks ist das Naturschutzgebiet Forsthaus Prösa mit großen zusammenhängenden Wald- und weiten Heideflächen.
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr.
Darüber hinaus werden für die verschiedenen ökologischen Raumeinheiten des Naturparkes Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung.
Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen: - Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte - Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr.
Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.