Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Dahme-Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Landschaft des Naturparkes Dahme-Heideseen prägen weite Kiefernwälder, vereinzelte Eichenmischwälder, die Täler des Fließgewässersystems der Dahme und mehr als 100 Seen. Im Kontrast zum Wasser- und Waldreichtum stehen die mosaikartig vorhandenen Trockenbiotope wie Sandtrockenrasen, Heiden und Dünen. Eine geologische Besonderheit sind die Salzwiesen mit typischen salzliebenden Pflanzenarten zwischen Kolberg und Storkow. Die überwiegende Fläche im Naturpark ist mit Wald bedeckt. Die Gewässerflächen mit Röhrichten, Bruchwälder, Moore und Feuchtgrünländer sind Lebensraum für Sumpf- und Wasservögel. Besonders scheue Arten, wie der Kranich und die Große Rohrdommel finden in den unter Naturschutz stehenden Gebieten des Naturparks gut geeignete Brutplätze. See- und Fischadler sind hier ebenso heimisch wie der Fischotter.
Es wurden folgende Leitlinien, Entwicklungsziele und Maßnahmen im Rahmen des PEP Naturpark Dahme-Heidelandschaft erarbeitet: - Schutz, Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen sowie der großräumig unzerschnittenen Landschaftsräumen als Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten, Aufbau eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundsystems - Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere der Böden, des Grundwassers und der zahlreichen Fließ- und Standgewässer, der Quellen und des Klimas - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Landschaftsbildes mit ihrer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Naturraumausstattung - Sicherung und Entwicklung einer naturverträglichen Erholungsnutzung - Entwicklung des Gebietes in Hinblick auf eine ökologisch orientierte, naturverträgliche Landnutzung
Boden ist ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Der Schutz des Bodens, ohne den ein Leben von höher entwickelten Pflanzen und Tieren und auch des Menschen nicht möglich ist, wurde in der Vergangenheit nicht energisch genug betrieben. Ansatzpunkt für den Schutz des Bodens sind seine Regelungsfunktionen innerhalb des Naturhaushaltes, seine Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum im allgemeinen und im besonderen die biotische Ertragsfähigkeit als Grundlage der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht nur sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden.
Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist die Flächeninanspruchnahme und die zusätzliche Versiegelung von Böden zu minimieren
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
In Vorbereitung der Fortschreibung des „Schutzgutes Boden“ im Landschaftsprogramm Brandenburg sind vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm entwickelt worden.
Rechtliche Grundlage: - Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) - seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Wald auf erosionsgefährdeten Standorten, dessen Boden je nach Standortmerkmalen zu wasserbedingter Erosion und Bodenbewegung neigt. Der Bodenschutzwald dient hier dem Schutz des Standortes sowie benachbarter Flächen vor Wassererosion, Rutschungen und Bodenkriechen.
Wald auf geneigten Flächen, Flachkuppen oder sonstigen exponierten Standorten mit erosionsgefährdeten Bodensubstraten. Der Wald dient dem Schutz des Standortes vor den Auswirkungen von Wind- und Wassererosion sowie Aushagerung.
Digitale Daten der forstlichen Standorts- und Bodenkartierung des Landes Brandenburg. Diese Geodaten enthalten Angaben zu Substrattypen, Bodentypen, Nährkraft, Wasserhaushalt, Grundwasserstufen.
In den Wochenberichten wird die hydrologische Situation der vergangenen Woche dokumentiert. Dazu werden Niederschlagswerte, Wasserstände und Abflüsse an Fließgewässern, Speicherinhalte sowie Grundwasserstände den langjährigen Vergleichswerten gegenübergestellt. Außerdem werden Einschätzungen zur Entwicklung dieser hydrologischen Größen im weiteren Verlauf der aktuellen Woche gegeben.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1994 , gegenwärtige Aktualität unklar
In der Datenbank werden alle Durchflussmessstellen erfasst, für die Daten vorliegen. Erfasst werden Daten, welche die Pegelstationen näher beschreiben (Stammdaten), sowie die Messdaten (hier Fließgeschwindigkeiten, Wassertiefen in den Messlotrechten und Wasserstände sowie die hieraus berechneten Durchflüsse). Mit Hilfe von Datenbank (SoftQ) werden die Messprotokolle verwaltet und die Daten ausgewertet. Die Ermittlung und Verwaltung von Durchflussmessergebnissen dient als Vorstufe für die Erfassung in der WISKI-Datenbank.
Moore sind in Brandenburg neben den Auen die Ökosysteme mit den größten Flächenverlusten in den vergangenen Jahrhunderten. Hauptursachen dafür sind Entwässerung und Eutrophierung aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung. Desweiteren haben Überbauung, Verfüllung, Teichbewirtschaftung, großräumige Forstwirtschaft im Wassereinzugsgebiet ihren Anteil am Verschwinden oder Degradieren vieler Moorflächen.
Der Geodatensatz enthält alle nach § 100 Abs. 2 Satz 2 BbgWG bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Landes Brandenburg einschließlich der dazugehörenden Vorländer. Die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten und aufgrund § 150 BbgWG als Rechtsverordnung fortbestehenden Überschwemmungsgebiete wurden berücksichtigt.
Hinweis: Es sind noch nicht alle potentiellen Überschwemmungsgebiete rechtlich festgesetzt. Das entsprechende Datendefizit ist der Registerkarte "Datenqualität" zu entnehmen.
Der Dienst benutzt den Datenbestand der Seen des Landes Brandenburgs (Version 4.4). Die geometrische Grundlage bildet die Objektklasse "Binnensee, Stausee, Teich" des ATKIS-Datenbestandes, erweitert um ausgewählte Flussseen sowie Tagebauseen.
Die Datenbestände Einzugsgebiete des Landes Brandenburg und Seewasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie wurden zur Attributierung herangezogen.