Im Norden des Landes Brandenburg befindet sich einer der letzten großen nährstoffarmen Klarwasserseen Norddeutschlands: der Stechlinsee. Inmitten uralter Laubwälder hat er über Jahrhunderte seine Wasserqualität bewahrt. Zahlreiche naturnahe Gewässer, Moore und Moorwälder in der Umgebung verbinden sich mit dem Stechlinsee zu einer einmaligen Landschaft.
Seit den 1950er Jahren wurde jedoch in die Dynamik und bisher unveränderte Hydrologie des Gebietes eingegriffen. Durch Aktivitäten wie Nährstoffeintrag, Änderungen des Wasserhaushaltes, Fischzucht, frühere Forstwirtschaft, Wehre und andere Hindernisse in Bächen, welche die komplexen Beziehungen zwischen den kristallklaren Seen, die Sümpfe und Wälder störten, führten zu der Befürchtung, dass der See sein einzigartigen oligotrophen Charakter verlieren würde.
Dennoch sind der Stechlinsee und das umliegende Gebiet noch immer eine der wichtigsten oligotrophen Landschaften Mitteleuropas. Die breite Vielfalt der Feuchtgebiete, intakten Wäldern und Klarwasserseen stellen für viele Arten, die in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich der Schreiadler (Aquila pomarina), die Rohrdommel (Botaurus stellaris) und der Eremit (Osmoderma), aufgeführt sind, einen Lebensraum dar.
Mit dem EU-Life Projekt möchten die EU und das Land Brandenburg diese vom Wasser geprägte Naturlandschaft erhalten.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Dahme-Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Landschaft des Naturparkes Dahme-Heideseen prägen weite Kiefernwälder, vereinzelte Eichenmischwälder, die Täler des Fließgewässersystems der Dahme und mehr als 100 Seen. Im Kontrast zum Wasser- und Waldreichtum stehen die mosaikartig vorhandenen Trockenbiotope wie Sandtrockenrasen, Heiden und Dünen. Eine geologische Besonderheit sind die Salzwiesen mit typischen salzliebenden Pflanzenarten zwischen Kolberg und Storkow. Die überwiegende Fläche im Naturpark ist mit Wald bedeckt. Die Gewässerflächen mit Röhrichten, Bruchwälder, Moore und Feuchtgrünländer sind Lebensraum für Sumpf- und Wasservögel. Besonders scheue Arten, wie der Kranich und die Große Rohrdommel finden in den unter Naturschutz stehenden Gebieten des Naturparks gut geeignete Brutplätze. See- und Fischadler sind hier ebenso heimisch wie der Fischotter.
Es wurden folgende Leitlinien, Entwicklungsziele und Maßnahmen im Rahmen des PEP Naturpark Dahme-Heidelandschaft erarbeitet: - Schutz, Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen sowie der großräumig unzerschnittenen Landschaftsräumen als Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten, Aufbau eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundsystems - Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere der Böden, des Grundwassers und der zahlreichen Fließ- und Standgewässer, der Quellen und des Klimas - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Landschaftsbildes mit ihrer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Naturraumausstattung - Sicherung und Entwicklung einer naturverträglichen Erholungsnutzung - Entwicklung des Gebietes in Hinblick auf eine ökologisch orientierte, naturverträgliche Landnutzung
Das Rambower Moor ist Teil des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und stellt eines der wenigen Brutgebiete der Rohrdommel in Deutschland dar. Die Sicherung dieser Brutplätze und die Wiederherstellung der typischen Moorlebensräume sind das Ziel eines mit Mitteln aus dem EU-LIFE-Programm geförderten Projektes. In der vierjährigen Laufzeit des Projekts wurden Maßnahmen durchgeführt, die den Wasserstand der Brutgebiete sichern und wieder anheben. So sind der Erhalt und die Entwicklung des Rambower Moores mit seinen vielfältigen Biotopstrukturen zum Wohl der Rohrdommeln wesentliches Ziel dieses Projektes.
In dem Projekt "Förderung der Rohrdommel im EU-Vogelschutzgebiet Schorfheide-Chorin" mit der Rohrdommel als Wappenvogel wurden für das EU-LIFE-Projekt im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Konzepte für die Nutzung und Pflege der brandenburgischen Gewässer erarbeitet. In zehn Teilgebieten wurden die Rohrdommel und Röhrichtbrüterbestände, sowie die Amphibien und Fische, die Röhrichtstruktur sowie die Wasserstände und ¿qualität erfasst. Darauf aufbauend wurden geeignete Managementmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt.
Wesentliche Projektziele waren hierbei: - Rückgewinnung, Erhalt und Verbesserung von Schilfröhrichten als Lebensraum für die Rohrdommel, - Schutz der Schilfröhrichte vor negativen menschlichen Einflüssen, - Positive Auswirkungen auf viele gefährdete Feuchtgebietstypen und den gesamten Landschaftswasserhaushalt des Gebietes.
Das erste vorbereitende Projekt zur Deichrückverlegung bei Lenzen war ein EU-LIFE-Projekt, Träger war der damalige Naturpark "Elbtalaue", der Vorläufer der heutigen Biosphärenreservatsverwaltung. Die Idee, am sogenannten "Bösen Ort", einer Stromenge, an der die Elbe eine Biegung von fast 90 Grad beschreibt, eine Deichrückverlegung zu initiieren, hatten Schiffer und Wasserbauer schon im 19. Jahrhundert. Zu groß waren die jährlichen Schäden durch Eishochwasser an dieser Stelle.
Das Life-Projekt erweiterte diese Idee. Jetzt sollten Deichrückverlegung und Auenrenaturierung miteinander verbunden werden. Neben der Rückverlegung des Deiches ist zentrales Ziel des Projektes eine naturnahe Auenlandschaft in dem ausgedeichten Areal zu entwickeln. Insbesondere die am brandenburgischen Elbabschnitt fast vollständig verschwundenen Auenwälder sollten neuen Lebensraum erhalten. Im Rahmen des EU-Life-Projekts wurden Flächen im potenziellen Rückdeichungsgebiet erworben und in den Besitz des Landes Brandenburg überführt, erste Auwaldpflanzungen wurden angelegt. Dadurch war es in dem sich anschließenden Bodenordnungsverfahren möglich, die Eigentumsflächen des Landes vollständig in das Gebiet der Deichrückverlegung zu tauschen.
Für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einschließlich aller Biotope, die von der GSGGrenze geschnitten werden.
Der PEP gliederte sich in Vorstudie und Hauptstudie. Die Vorstudie liegt seit März 2008 vor. Sie beinhaltet Gebietschrakteristik, Leitbilder, Beeinträchtigungen sowie Gefährdungen und Ziele. Weiterhin beschreibt sie den Bearbeitungsbedarf für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erstellenden Managementpläne werden gesondert ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP eingearbeitet.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Nuthe-Nieplitz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Innerhalb des Naturparks befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden, welche in den PEP integriert werden. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ausschreibung der Managementplanung in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten erfolgt gesondert.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein.
Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt.
Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.
Für den Naturpark Westhavelland (Flächengröße: 129.369 ha) ist gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufzustellen. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Westhavelland einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Innerhalb der GSG befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden. Diese werden in die Pflege- und Entwicklungsplanung integriert. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP ausgewertet und eingearbeitet.
Im Naturpark Westhavelland wird z. Z. das Gewässerrandstreifenprojekt: "Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf" (in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt) bearbeitet. Die Ergebnisse des Projektes werden in dem Pflege- und Entwicklungsplan integriert.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor.
Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems
Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.