Das vorliegende Kartierverfahren wurde vom Landesamt für Umwelt Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Eberswalde speziell für Moore im Wald entwickelt. Ziel des Verfahrens ist es, den Forst- und Umweltbehörden eine umfassende Bewertung des Zustandes und der Entwicklungspotenziale eines Moores zu ermöglichen. Aus den Ergebnissen können dann Ableitungen für aktive Schutzmaßnahmen und Maßnahmenschwerpunkte getroffen werden.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft ist das südlichste und schon an der Grenze zu Sachsen gelegene Großschutzgebiet des Landes Brandenburg. Der Naturpark umfasst eine Fläche von ca. 484 Quadratkilometern und liegt in Brandenburgs ältester Landschaft, der Altmöranenlandschaft. Zum überwiegenden Teil (95%) befindet sich die Fläche des Naturparks im Landkreis Elbe-Elster und ragt im Südosten bis in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Städte Wahrenbrück, Bad Liebenwerda, Lauchhammer und Doberlug-Kirchhain umgeben das ansonsten dünn besiedelte Gebiet.
Durch das "Schürfen nach dem Schwarzen Gold" wurden in den letzten hundert Jahren Kulturlandschaften von teilweise bizarrem Aussehen geschaffen. An vielen Orten entstanden wertvolle Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. In den Bereichen, wo Tagebaurestgewässer saniert wurden, findet der Besucher heute reizvolle Naherholungsgebiete. "Kernstück" des Naturparks ist das Naturschutzgebiet Forsthaus Prösa mit großen zusammenhängenden Wald- und weiten Heideflächen.
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr.
Darüber hinaus werden für die verschiedenen ökologischen Raumeinheiten des Naturparkes Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung.
Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen: - Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte - Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr.
Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Barnim einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der rund 750 Quadratkilometer große Naturpark Barnim ist das einzige der 15 Großschutzgebiete des Landes Brandenburgs, das länderübergreifend ausgewiesen wurde. Er umfasst die Jungmoränenlandschaft des Barnims und erstreckt sich im Brandenburger Teil des Naturparks zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg. Großflächigen Wälder und Forsten prägen das Landschaftsbild des Naturparks. Hinzu kommen zahlreiche Seen, Moore, fast unberührte Fließtäler und Ackersölle. Diese kleinen, oft mondrunden Gewässer sind Lebensraum für das Wappentier des Naturparks, die Rotbauchunke. In dieser abwechslungsreichen Landschaft liegen Orte, in denen Reste slawischer und deutscher Burgen von der Geschichte des Barnims, beeindruckende Feld- und Ziegelsteinbauten von alter Handwerkskunst, historische Wasserstraßen - wie der Finowkanal - vom wirtschaftlichen Auf und Ab der Gegend zeugen.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie.
Im Rahmen der Hauptstudie wurde eine Biotopkartierung in unterschiedlichen Intensitätsstufen durchgeführt sowie vorhandene Daten ausgewertet. Aus diesen Grundlagendaten wurden Fachbeiträge zu folgenden Themen erarbeitet: Biotoptypen, Flora; Fauna; Hydrologie; Fließgewässer; Forstwirtschaft; Tourismus.
Auf dieser Grundlage erfolgte die Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen für ausgewählte Schwerpunkträume sowie die Managementplanung für die FFH-Gebiete. Die Entwicklungsziel- und Maßnahmenplanung orientierte sich an folgendem Leitbild:
Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung: - der Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; - der Stillgewässer, Fließe und Niedermoore als miteinander vernetzte Lebensräume und der Gewässer und Feuchtgebiete; - der trockenwarmen Lebensräumen auf armen Sandböden, z.B. auf Dünenzügen und Talsandniederungen; - der naturnahen und in Teilen großflächig und unzerschnittenen, störungsarmen Wälder unterschiedlicher Standorte; - der naturfernen Forsten zu naturnahen Waldbeständen. Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich nach den Grundsätzen - der naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft; - der eiszeitlich geprägten Landschaftsstrukturen, wie z.B. Sölle, Schmelzwasserrinnen, Trockentäler und Dünenzüge.
Die Gewährleistung einer naturverträglichen Erholungsnutzung wurde im Fachbeitrag Tourismus abgehandelt.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Hoher Fläming einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Hoher Fläming weist zahlreiche geomorphologische Besonderheiten der Altmoränenlandschaft auf, wie die spektakulär steile Hangkante, die sich von Wollin bis Fredersdorf zieht, an der die Altmoränenlandschaft in das Baruther Urstromtal abfällt. Neben einer weiträumigen, steinreichen Agrarlandschaft wird der Naturpark durch große unzerschnittene Wälder und Forsten geprägt, in denen u.a. Schwarzstorch, Mittelspecht und zahlreiche seltene Fledermausarten leben. Die Hochfläche entwässert über teils schluchtartig eingeschnittene Bachtäler in das Urstromtal. Die dort fließenden naturnahen Bäche zählen zu den schutzwürdigsten Brandenburgs. Sie werden von Quellen, Mooren, Feuchtwiesen und Auwäldern begleitet. Die Bachtäler sind Lebensraum für zahlreiche seltene und gefährdete Tierarten, wie Quelljungfer, Edelkrebs, Bachneunauge, Bergmolch und Wachtelkönig.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der Hauptstudie sind: - Optimierung des Landschaftswasserhaushalts - Erhaltung und Entwicklung der Biotop- und Artenvielfalt - Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitliche geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft - Ausbau eines regional angepassten und naturverträglichen, landschaftsbezogenen Tourismus.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Flusslandschaft entlang der Elbe gehört zu den letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas. In der Elbe und der elbnahen Aue konzentriert sich eine Fülle bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen vom Aussterben bedrohte Vögel wie Flussläufer und Wachtelkönig und Fischarten wie Gründel, Döbel und Ukelei.
Auf insgesamt 343.000 Hektar, entlang von 400 Flusskilometern in fünf Bundesländern erstreckt sich das UNESCO- Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Die brandenburgische Teilregion reicht über 70 Elbkilometer, von der Grenze Sachsen-Anhalts bis kurz vor die Tore von Dömitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe-Brandenburg" ist rund 53.000 Hektar groß.
Für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe¿Brandenburg wurde von 1993 bis 1996 ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. Auf der Grundlage einer flächendeckenden Biotopkartierung im Maßstab von 1:10.000, der Untersuchung von Standortpotenzialen, Arteninventar und Landnutzungen wurden Leitbilder für das Biosphärenreservat formuliert. Der PEP-Endbericht gliedert sich in zwei Teilen: - Teil A: Einleitung, Methodik und Bestandsdarstellung - Teil B: Ziele und Maßnahmen
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem die Erstellung von Biotopverbundsystemen, Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Ökologischer Landbau und die Entwicklung von Auwäldern.
Für die Bereiche Gandow, Stepenitz, Rühstädt und Silge-Niederung liegen räumlich konkretere Planungen vor.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor.
Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems
Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.
Moore sind in Brandenburg neben den Auen die Ökosysteme mit den größten Flächenverlusten in den vergangenen Jahrhunderten. Hauptursachen dafür sind Entwässerung und Eutrophierung aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung. Desweiteren haben Überbauung, Verfüllung, Teichbewirtschaftung, großräumige Forstwirtschaft im Wassereinzugsgebiet ihren Anteil am Verschwinden oder Degradieren vieler Moorflächen.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau.
Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem: - Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens - Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn - Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte - Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken - Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung - Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland - Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen - Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens - Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft
Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einschließlich aller Biotope, die von der GSGGrenze geschnitten werden.
Der PEP gliederte sich in Vorstudie und Hauptstudie. Die Vorstudie liegt seit März 2008 vor. Sie beinhaltet Gebietschrakteristik, Leitbilder, Beeinträchtigungen sowie Gefährdungen und Ziele. Weiterhin beschreibt sie den Bearbeitungsbedarf für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erstellenden Managementpläne werden gesondert ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP eingearbeitet.