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Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind, Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können, sind gefährlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden gefährliche Abfälle auch als Sonderabfälle bezeichnet.
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