Projekt
Aktualität der Daten:
bis 12.10.2008
Ziel der Luftreinhalteplanung ist es, die Luft als natürliche Lebensgrundlage zu schützen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern.
Zu den Zielen, die die EU ihren Mitgliedsstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte .
Nach § 47 Abs. 1 BImSchG ist für ein Gebiet ein Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn in diesem Gebiet Grenzwerte nach der 39. BImSchV zuzüglich der festgelegten Toleranzmargen überschritten werden.
Luftreinhaltepläne sollen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luft von bestimmten Schadstoffen festlegen, sie sind also nicht auf eine kurzfristige Absenkung der Schadstoffbelastung auszulegen.
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