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Aktualität der Daten:
seit 01.01.1993, gegenwärtige Aktualität unklar
Die Staatsregierung legt dem Landtag jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen Forstbericht vor, aus dem insbesondere hervorgehen:
- Die Entwicklung der Waldfläche im Freistaat Sachsen und die Inanspruchnahme von Wald für andere Zwecke
- Die Sicherung der Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft
- Stand und Entwicklung der Ertragslage der Forstwirtschaft
- Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft
- Entwicklung und Belastung der Wälder mit besonderem Status
- Besondere Schadereignisse einschließlich der Wildbestandssituation
- Aufgaben und Belastung der Forstverwaltung
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