Projekt
Die Wanderwegekonzeption beinhaltet abgestimmte Lösungen für die touristische Nutzung zwischen Kommunen, Naturschutzbehörden, Berg- und Wandersportverbänden, Tourismusträger und Naturschutzverbänden. Außerhalb der Kernzone gilt Wegegebot, hier dürfen alle Wege begangen werden; in der Kernzone selbst dagegen nur genehmigte Wege. Diese werden gesondert gekennzeichnet. Genehmigte Wege umfassen: 1. Wanderwege: markiert oder ausgewiesen, i.d.R. gut ausgebaut 2. Bergpfade: sparsam markiert, grau/grüner Pfeil ohne Erosionsschutz-Ausbau 3 .Kletterzugang: weiß/schwarzer Pfeil zur Erreichung von Kletterfelsen, Erosionsschutz
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Verweise und Downloads (1)