Geodatensatz
Straßennetz als Grundlage der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie umfasst Hauptverkehrsstraßen und Ergänzungsstraßen
Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr"
Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
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