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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 05.06.1984, gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 37 vom
20. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 278) wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 2; Als neuer § 2 wird eingefügt:
"§ 2
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
2. Für das Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 1 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167)."
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