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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 12.02.2010, gegenwärtige Aktualität unklar
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 9 vom 3. März 1980 (HmbGVBl. S. 41), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 9" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:
"5. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Ausgenommen hiervon ist das in der Anlage schraffiert dargestellte Flurstück 2339 der Gemarkung Eilbek. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
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