Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen:
- Erlaubnisse und Bewilligungen
- alte Rechte und Befugnisse
- Wasserschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete
- Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz
In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges).
Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet.
Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte:
* Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB)
Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer:
Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben.
Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U).
* Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U)
Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind.
Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für
- das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk),
- Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie
- Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG),
zum anderen um das Wasserbuch für
- Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie
- Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen.
* Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA)
Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02000000) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
2285E625-C131-4FD8-9D76-3EEA57347D3F |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums |
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Anwendungseinschränkungen |
Die Einsichtnahme in das Wasserbuch ist nach § 100 HWaG grundsätzlich jedem gestattet und wird auf Verlangen gewährt. |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Grundsatz, Wasserwirtschaftliche Grundlagen, Informationssysteme W1 - Wasserwirtschaft Wasser, Abwasser und Geologie (W) Frau Anna-Marie Schwark
Neuenfelder Straße 19
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Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Fachbezogene Verwaltung Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I) Herr Stefan Petersen
Neuenfelder Straße 19
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Ansprechpartner
Hamburg Port Authority PA Port Affairs Herr Bernd Hoyer
Neuer Wandrahm 4
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Datengrundlage/Methode |
Die Nachweise für die in das Wasserbuch einzutragenden Rechtsverhältnisse werden von der jeweils fachlich zuständigen Dienststelle ggf. nach Eintreten ihrer Unanfechtbarkeit bei der Wasserbuchbehörde zur Eintragung gereicht. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Das Führen von Wasserbüchern ist seit 1957 bundesgesetzlich vorgeschrieben (§ 37 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung vom 27.07.1957). Die Durchführung obliegt den Ländern. Die Bundesvorschrift wird für Hamburg ergänzt durch § 98 ff Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in der Fassung vom 20.06.1960. Detailregelungen für Hamburg betreffend Form und Gliederung der Wasserbücher finden sich in den "Verwaltungsvorschriften zur Einrichtung und Führung der Wasserbücher (VVWaB)" in der Fassung vom 15.05.1961. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) VwVorsch. zur Einrichtung und Führung der Wasserbücher Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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MySQL | Keine Angaben | ||
TIFF | Keine Angaben | ||
ACCESS2000 | Keine Angaben | ||
WORD | Keine Angaben |
Medien
Medium | Datenvolumen [MB] | Speicherort |
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CD-ROM | ||
Ausdruck |