- Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Durchführungsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BImSchG
- Durchführung von Anzeige-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG und Erlass nachträglicher Anordnungen nach dem BImSchG sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem UVPG
- Luftgüte, IMMESA, Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Wirkungsfragen zur Luftgüte
- Lärmminderungspläne nach § 47 a BImSchG
- Zulassungsverfahren zur Bekanntgabe von Sachverständigen und Messstellen sowie Anerkennung von Lehrgängen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Gentechnikgesetz (GenTG)
- Gefahrstoffe, Sprengstoffwesen
- Fluglärmkommission für den Flughafen Saarbrücken-Ensheim gemäß §32 b LuftVG
- Schornsteinfegerwesen
- Emissionshandel
Verweise
Datenbezüge (25)
Bundes- und EU-rechtliche Grundlagen Immissionsmessnetz
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Gesetzen und Richtlinien: BImSchG, 22. BImschV, 33. BImSchV, TA-Luft und EU-Richtlinien.
Emissionserklärung
Die Emissionserklärung beinhaltet Angaben zu Emissionen aus dem Bereich der Industrie. Sie wird gemäß 13. BImSchV erfasst und regelmäßig (zuletzt 1996-2000-2004) aktualisiert.
Emissionskataster Hausbrand und Kleingewerbe 1997
Emissonskataster Hausbrand und Kleingewerbe 1997 für die Untersuchungsgebiete Dillingen/Saarlouis, Völklingen, und Saarbrücken mit Emissionen für Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Distickstoffmonoxid, Staub, Chlorwasserstoff, Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber, Methan, flüchtige Kohlenwasserstoffe und Dioxine
Emissionskataster Industrie 1991
Emissonskataster Industrie für die Belastungsgebiete Dillingen-Saarlouis-Völklingen-Saarbrücken-Neunkirchen mit Emissionen für Staub, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid, organische Verbindungen, Blei und Cadmium
Emissionskataster Kraftfahrzeugverkehr 1978
Emissonskataster Kraftfahrzeugverkehr für die Räume Dillingen-Saarlouis-Völklingen-Saarbrücken-Neunkirchen mit Emissionen für Schwefeloxid, Kohlenoxid, Stickoxide, organische Gase, Blei und Ruß
Erlaubnisverfahren im privaten Bereich nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Informationen zu den zuständigen Behörden für explosionsgefährliche Stoffe.
Geräte und Maschinenlärm
Gerade in den Sommermonaten werden Garten und Außenwohnbereiche vor allem in der Freizeit vermehrt genutzt. Während sich die einen nach getaner Arbeit oder am Wochenende auf Ruhe und Erholung im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon freuen, nutzen andere diese Zeit zur Gartenpflege. Nicht selten ist die Nutzung von Gartengeräten mit der Entstehung von Geräuschen verbunden, welche die Nachbarn draußen wie drinnen erheblich stören oder belästigen können. Geräusche stören nicht nur die Kommunikation, die Ruhe und die Erholung. Mittelfristig beeinträchtigen sie die Leistung negativ und lösen Nervosität und Stressreaktionen aus.
Handbuch Windenergie
Das Windenergie-Handbuch ist Teil der Fachliteratur. Es hat keinerlei rechtlich bindenden oder normativen Charakter. Das Windenergie-Handbuch versteht sich als Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis im Umgang mit Windenergieanlagen und als Informationsangebot für alle am Thema Interessierten. Der Inhalt stellt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin dar.
Homepage der Schornsteinfegerinnung des Saarlandes
Hier finden Sie einen Link auf die Homepage der Schornsteinfegerinnung des Saarlandes.
IMMESA (Immissionsmessnetz Saar)
Das Immissionsmessnetz Saar überprüft kontinuierlich die Luftqualität an zwölf festen Stationen und einer mobilen Station im Saarland. Hier finden Sie neben den Messberichten Informationen zur aktuellen Luftbelastung, zu den Messstationen und den gemessenen Luftschadstoffen. Angaben zur aktuellen Luftbelastung werden auch auf den Videotextseiten 166 und 168 des SR veröffentlicht. Seit Mitte 1983 werden im Messnetz IMMESA kontinuierlich Luftschadstoffe gemessen. Hier sind die Jahresmittelwerte der Messstellen angegeben, deren Schadstoffe bis heute gemessen werden. Die Werte sind auf 20°C bezogen. Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3) - Jahresmittelwerte seit 1984. Feinstaub (PM10) - Jahresmittelwerte seit 1984. Bis 2000 Gesamtstaub mit Faktor 0,83 zu PM10 umgerechnet. Feinstaub (PM2,5) - Jahresmittelwerte seit 2007 am Messort Saarbrücken-City. Benzol, Toluol und Xylol (BTX) - Jahresmittelwerte seit 2003 an 5 Messstellen mit Passivsammlern.
Immissions-Messberichte des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes
Die IMMESA-Messdaten werden in Quartals- und Jahresberichten ausgewertet. Hier finden Sie die Berichte der letzten Jahre. Weiter zurückliegende Berichte können beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bezogen werden. Außerdem finden Sie hier die Sonderberichte zu den Themen "Grenzüberschreitende Studie zu Benzol und Toluol" und "Luftgütemessungen in Völklingen-Lauterbach".
Immissionsmessnetz Saar - IMMESA
Das Immissionsmessnetz Saar überprüft kontinuierlich die Luftqualität an neun ortsfesten Messstationen im Saarland. Hier finden Sie neben den Messberichten Informationen zur aktuellen Luftbelastung, zu den Messstationen und den gemessenen Luftschadstoffen.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Das Ministerium für Umwelt hat zusammen mit der saarländischen Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Architektenkammer und der Kammer der Beratenden Ingenieure in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die vorhandenen Antragsformulare für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren im Hinblick auf Anwendungsfreundlichkeit überarbeitet.
LAI – AG Lärmaktionsplanung
LAI – AG Lärmaktionsplanung in der Fassung vom 18. Juni 2012 Belastungen durch Lärm verursachen jedes Jahr hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese externen, nicht vom Lärmverursacher getragenen Kosten, z. B. Gesundheitskosten, Mietzinsausfälle und Verminderung der Immobilienpreise können spezifiziert werden und sind bei der Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen...
Landesrechtliche Grundlagen Immissionsschutz Saarland
Hier finden Sie Informationen zu landesrechtlichen Grundlagen des Immissionschutzes im Saarland.
Lärm in Schulen und Kindertagesstätten
Es gibt viele unterschiedliche Dinge die tagtäglich aus unserer Umwelt auf uns einwirken. Eine Komponente ist der Lärm. Forschungsergebnisse belegen, dass Lärmbelastung sich nachteilig auf die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit auswirkt, vor allem bei Kindern. Folglich ist es besonders wichtig dort Lärm zu vermeiden, wo er den Bereich Konzentrations- und Leistungsfähigkeit stark nachteilig beeinflusst: in der Schule und in Kindertagesstätten. Auch an den Lehrkräften und Erziehern gehen die Auswirkungen von Lärm nicht spurlos vorbei, denn Lärm verursacht Stress. Der Anteil von Lehrern, die frühzeitig in Pension gehen, ist gestiegen. Der Grund dafür sind meistens durch Stress verursachte Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burn-Out-Syndrome. Für Lärmprobleme in Schulen und Kindertagesstätten gibt es mehr als nur eine Ursache. Es spielen viele Faktoren eine Rolle bei der Entstehung von Lärm: Beispielsweise Raumbeschaffenheiten. Da diese von Ort zu Ort unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für die Beseitigung von Lärm. Dennoch möchte diese Seite Lösungsansätze präsentieren und Anregungen für eigene Projekte geben.
Luftgüteinformationen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) des Saarlandes
Gemessene Luftschadstoffe und Beurteilungswerte.
Messstationen des Immissionsmessnetzes Saar
Das Immissionsmessnetz Saar besteht aus den 12 festen sowie einer mobilen Messstation. Hier finden Sie neben einer Übersichtskarte und einer Parameterübersicht die Messwerte der einzelnen saarländischen Messstationen.
Moos-Monitoring
Das internationale Moosmonitoring, das alle 5 Jahre durchgeführt werden soll, ist Bestandteil des UN-ECE "Cooperative programme for monitoring and evaluation of the long-range transmission of air pollutants in Europe" und wurde im Rahmen der "Convention on long-range transboundary air pollution" von 1979 beschlossen. Deutschland hat sich zur Teilnahme verpflichtet. Auch im Saarland wurden im Rahmen der bisher stattgefunden Monitoringmaßnahmen Proben genommen.
Schornsteinfegerwesen im Saarland
Das Schornsteinfegerwesen wurde im Jahr 2013 europaweit liberalisiert. Für nicht hoheitliche Tätigkeiten dürfen seither Schornsteinfeger auf dem freien Markt ausgewählt werden. Die Preise für diese Leistungen sind dementsprechend verhandelbar. Um ein gewohnt hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, bleiben bestimmte Aufgaben aber weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Mit der vorliegenden Informationsschrift wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen rechtlichen Regelungen im Schornsteinfegerwesen informieren
Standortbescheinigung (Mobilfunk und Elektromagnetische Felder)
Funkanlagen mit einer effektiven Sendeleistung von 10 Watt oder mehr müssen ein Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchlaufen, in dem geprüft wird, ob die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektro-magnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für neue Funkstandorte als auch für Erweiterungen und wird mit einer sogenannten Standortbescheinigung bestätigt, die die erforderlichen Sicherheitsabstände rund um die Funkanlage aufweist. Erst mit Erhalt dieser Standortbescheinigung darf auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV 1)) eine solche Funkanlage betrieben werden. Falls die bestimmten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden könnten, würde der Funkstandort keine Genehmigung (d.h. Standortbescheinigung) bekommen.
Strategische Lärmkartierung 4. Runde (2022)
Lärmkartierung Saarland 4. Runde (2022) § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten. Nach den ersten drei Stufen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 waren bis zum 30. November 2022 die Lärmkarten der 4. Stufe zu überprüfen und zu überarbeiten. Als Hauptlärmquellen nennt § 47b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Ballungsräume > 100.000 Einwohnern Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeugen jährlich Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Zügen jährlich Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich
Strategische Lärmkartierung -Geoportal Saarland-
Umgebungslärm zeichnet sich als eines der größten Umweltprobleme in Europa ab. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird das Konzept verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wird anhand von strategischen Lärmkarten eine umfassende Bewertung des Umgebungslärms in einem verschiedenen Lärmquellen ausgesetzten Gebiet ermöglich. In einem gemeinsamen Projekt des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des saarländischen Städte- und Gemeindetag wurden deshalb die Lärmkarten für alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr erarbeitet.
Umgebungslärm
Umgebungslärm zeichnet sich als eines der größten Umweltprobleme in Europa ab. Mit der Umweltlärmrichtlinie wird das Konzept verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Umweltinspektionen
Umweltinspektionen werden auf Grund einer EU-Empfehlung als Regelüberwachung durchgeführt. Zu inspizieren sind im wesentlichen genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, Spalte 1 genannt sind. Dies sind z.B. Kraftwerke, Stahlerzeuger oder chemische Industrie. Die Frequenz der Vor-Ort-Inspektionen richtet sich dabei nach drei Kategorien. Die Überwachungsfrequenz reicht dabei von jährlich bis einmal in sechs Jahren. Zu einer Vor-Ort-Inspektion wird ein Bericht erstellt. Diese Regelüberwachungen führen das Bergamt und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich durch.